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Gewinnbeteiligung für Mitarbeitende

Rückwirkend ab 1. Jänner 2022 wurde eine steuerliche Begünstigung für die Beteiligung von Mitarbeitenden am Erfolg des Unternehmens eingeführt. Damit können Arbeitgeber:innen ihren Arbeitnehmer:innen zusätzlich zum Lohn bzw. Gehalt eine Gewinnbeteiligung von bis zu 3.000 Euro im Kalenderjahr steuerfrei auszahlen. Diese Gewinnbeteiligung stellt eine attraktive Möglichkeit zur Mitarbeiter:innenbindung dar.

Der Gesetzestext des Ökosozialen Steuerreformgesetzes 2022 definiert die Gewinnbeteiligung als Anteil der Arbeitnehmer:innen am EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) des letzten Wirtschaftsjahres und ist daher als Beteiligung am Vorjahresergebnis zu verstehen, zu welchem die Mitarbeitenden beigetragen haben. Die Höhe der jeweiligen Begünstigung muss anhand nachvollziehbarer Kriterien begründet werden können.

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