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Welche Spende ist steuerlich absetzbar?

Viele Menschen helfen gerne mit ihren Spenden. Wer Einkommensteuer oder Lohnsteuer bezahlt, erhält für jeden gespendeten Euro über die Steuerveranlagung Geld vom Finanzamt zurück. 

Abzugsfähig sind z. B. Spenden an Forschungs-/Wissenschaftseinrichtungen, öffentliche Schulen, Museen sowie alle Feuerwehren. Ab 2024 können auch Spenden an begünstigte Vereine und Einrichtungen abgesetzt werden, die gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen. Darunter fallen etwa karitative
Zwecke, Bildung, Sport und Entwicklungs- oder Katastrophenhilfe, Umwelt- und Naturschutz oder Kunst und Kultur. Diese Organisationen müssen in der „Liste der spendenbegünstigten Einrichtungen“, die beim Finanzministerium geführt wird, eingetragen sein (www.bmf.gv.at).

Achtung: Ein Hinweis, wie z. B. „Ihre Spende ist steuerlich absetzbar“ auf einem Erlagschein, Flyer oder Folder der Organisation, reicht nicht! Es zählt nur die gültige Veröffentlichung auf der Liste des Ministeriums.

Bequem: Wer bei der Einzahlung an eine solche Organisation Namen, Vornamen und Geburtsdatum angibt, wird automatisch an das Finanzamt gemeldet und einer Steuerrückgewähr steht nichts mehr im Wege.

Für Vereinsvorstände: Ist Ihr Verein schon „spendenbegünstigt“?

Das Team rund um Rudi Mayrhofer berät Sie gerne in allen steuerlichen Belangen.


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Steuerbüro Mayrhofer