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Reinigungskraft für Schulen und Gemeindegebäude


Die Marktgemeinde Kremsmünster schreibt gemäß §§ 8 und 9 Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002 (Oö. GDG 2002) folgenden Vertragsbediensteten-Dienstposten geschlechtsneutral zur Besetzung ab 01.10.2026 öffentlich aus:

Reinigung in Schulen/Gemeindegebäuden (m/w/d)
Beschäftigungsausmaß 75%= 30 Wochenstunden
Gehalt ab €  2.455,90 bei Vollzeit

Einstufung: Funktionslaufbahn GD 25 Oö. Gemeinde-Einreihungsverordnung

Tätigkeitsbereich (wesentlichste Aufgaben):

  • Reinigung
  • Busbegleitung

Arbeitszeit: nachmittags 13:00 bis 19:00 Uhr,  nach Vereinbarung Änderungen möglich

Allgemeine Aufnahmevoraussetzungen:

  • ein einwandfreies Vorleben
  • die volle Handlungsfähigkeit
  • die für die Tätigkeit notwendige persönliche, insbesondere die gesundheitliche Eignung zur Ausübung aller anfallenden Arbeiten

Unbedingt zu erfüllende Aufnahmevoraussetzungen:

  • ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
  • Zuverlässigkeit, Flexibilität und körperliche Belastbarkeit
  • bei männlichen Bewerbern abgeleisteter Präsenz- oder Zivildienst

Erwünschte Aufnahmevoraussetzungen:

  • abgeschlossene Berufsausbildung
  • ein Lebensalter von ungefähr ab 20 Jahren

Wir bieten:

Langfristige Job-Perspektive, Gesundheitsförderung (Beitrag für Sportkurse, Arbeitsmedizinischer Dienst), gesunde Ernährung (Obst für jede Dienststelle, vergünstigtes Mittagessen in der Schulküche), Kulturaktionen (1+1 Ticket-Aktion für Veranstaltungen der Gemeinde), Sport und Freizeit (gratis Freibad Jahreskarte, gemeinsame Sport/Wandertage, Betriebsausflug, Weihnachtsfeier, Advent-Überraschungen); Näheres unter www.kremsmuenster.at/Jobs

Bewerbungen sind ausschließlich mittels Bewerbungsbogen (auf der Homepage www.kremsmuenster.at) mit Lebenslauf, Nachweise über die Schul- bzw. Berufsausbildung, Dienstzeugnissen und Passfoto bis spätestens Freitag, 18.09.2026 11:00 Uhr beim Marktgemeindeamt 4550 Kremsmünster, Rathausplatz 1, einzureichen. Vorstellungsgespräche sind bei Bürgermeister und Amtsleiter zu absolvieren. Die Gemeinde behält sich das Recht vor, einen Eignungstest durchzuführen.

Dr. Dagmar Fetz-Lugmayr e.h.
Bürgermeisterin

 

Foto: Julio César Velásquez Mejía / Pixabay


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