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Schnell zuschlagen und Geld sparen!

Im Frühjahr 2024 beschloss der Nationalrat eine vorübergehende Befreiung von den Gebühren für die grundbücherliche Eintragung von Eigentumsrecht und Pfandrecht. Sohin können 1,1 Prozent des  Kaufpreises und 1,2 Prozent der einzutragenden Pfandrechtssumme an Gebühren eingespart werden – konkret belaufen sich diese Summen rasch auf mehrere tausend Euro. Doch von dieser Befreiung profitieren ausschließlich entgeltliche Liegenschaftstransaktionen, welche nach dem 31.03.2024 abgeschlossen wurden und der Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses dienen (die Hauptwohnsitzmeldung hat zu erfolgen). 

RECHENBEISPIEL
Kaufpreis/Pfandrechtssumme: jeweils 500.000,– Euro
1,1 % Grundbuchsgebühr € 5.500,00
1,2 % Pfandrechtsgebühr € 6.000,00
Ersparnis € 11.500,00

Damit diese Gebühren eingespart werden können, müssen die entsprechenden Grundbuchsanträge bis zum 01.07.2026 beim zuständigen Bezirksgericht eingebracht werden. Verlieren Sie also keine Zeit und lassen Sie sich vorab in meinem Anwaltsbüro über bevorstehende Liegenschaftskäufe ausführlich beraten, um
einen umfassende Gesamtüberblick über das Vertragswesen, sowie Chancen und Risiken zu gewinnen. Wichtige Entscheidungen sollen wohl durchdacht und überprüft werden – das Team im Anwaltsbüro von Dr. Janda steht Ihnen getreu dem Leitsatz „Mit Vorrang zu Ihrem Recht“ jederzeit gerne zur Verfügung.


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Rechtsanwalt Mag. Dr. Christian Janda