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Die Wandlung der Judikatur am Beispiel der Helmpflicht.
Die Helmpflicht besteht für Motorradund Mopedfahrer sowie für Kinder bis 12 auf Fahrrädern. Der OGH erweiterte diese Pflicht durch seine Judikatur: Wer etwa beim sportlichen Radfahren
oder E-Biken keinen Helm trägt, riskiert ein Mitverschulden – auch ohne gesetzliche Pflicht. So wurde bei einem Rennradfahrer ein Mitverschulden von 25 % und bei einem E-Biker ein Mitverschulden von 20 % angenommen. Diese Entwicklung zeigt, dass Gerichte die
Pflichten dynamisch an gesellschaftliche Veränderungen anpassen.
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