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Das Erbrecht regelt in Österreich, was mit dem Vermögen einer Person nach ihrem Tod geschieht. Ein Testament allein reicht aber oft nicht.
Kinder und Ehepartnerinnen und Ehepartner haben Anspruch auf den Pflichtteil – die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils. Auch Schenkungen zu Lebzeiten zählen dazu, und zwar mit dem auf den Todeszeitpunkt aufgewerteten Wert.
Beispiel: Eine Mutter schenkt 1995 einem ihrer zwei Kinder umgerechnet 145.350 Euro und setzt es als Alleinerben ein. 2025 verstirbt sie vermögenslos. Durch die Aufwertung (+98,7 %) sind 288.810 Euro zu berücksichtigen. Das andere Kind kann daraus seinen Pflichtteil von einem Viertel, also 72.202,50 Euro, verlangen. Eine entsprechende vertragliche Regelung hätte diese Auseinandersetzung zwischen den Geschwistern verhindern können.
Rechtsanwalt Mag. Dr. Janda steht Ihnen hierzu beratend getreu dem Grundprinzip des Anwaltsbüros „Mit Vorrang zu Ihrem Recht“ zur Seite.
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