Nur etwa 23 % der Menschen haben ein Testament, weil die meisten glauben: „Es erbt ja eh alles mein Partner“. Dabei erbt ein Lebensgefährte überhaupt nichts, auch dann nicht, wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind. Der Ehepartner erbt nur ein Drittel.
Es besteht vielfach auch die Angst, dass mit einer Testamentserrichtung das Vermögen weggegeben bzw. vererbt ist und daher nicht mehr zur eigenen Verfügung steht. Dem ist nicht so – ein Testament kann man jederzeit wieder ändern. Wer sein Testament selber machen will, sollte die vielen speziellen Vorschriften (z. B. Pflichtteilsrecht, Schenkungsanrechnungen) beachten. Wenn das nicht berücksichtigt wird, kann es zu ungewünschten Ergebnissen kommen.
Die verschärften Formvorschriften seit der letzten Erbrechtsnovelle haben in der Praxis auch dazu geführt, dass viele selbst erstellten Testamente ungültig wären. Ungültig heißt, dass der niedergeschriebene Wille nicht zu berücksichtigen ist, sondern die ungewünschte gesetzliche Erbfolge eintritt. Formfehler sind laut einer aktuellen Gerichtsentscheidung zum Beispiel: Lose Blätter, die als nicht zusammenhängend interpretiert werden können. Es geht darum, ob bei einem Testament, welches mehrere Seiten hat, der Testator und alle drei Zeugen auf jeder Seite unterschreiben müssen, oder ob es reicht, dass – so wie bisher üblich – alle am Ende des Textes unterschreiben. Abhilfe schafft hier ein korrekt angefertiges und zu einer Urkunde gebundenes Testament, wie es eine Anwaltskanzlei anbietet – auch bereits bestehende Testamente sollten dahingehend nochmals überprüft werden!
Für Fragen rund um das Erstellen und Ausformulieren von Testamten steht Ihnen das Anwaltsbüro Dr. Janda gerne zur Verfügung.
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